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Arbeitsrecht
Auch bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist ist die Klagefrist von 3 Wochen nach § 4 Satz 1 KSchG einzuhalten PDF Drucken E-Mail
Entscheidungen - Arbeitsrecht

 

Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und Klage nach § 4 Satz 1 KSchG - Unanwendbarkeit des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB


Auch bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist ist die Klagefrist von 3 Wochen nach § 4 Satz 1 KSchG einzuhalten 

 

Bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung muss der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist innerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 Satz 1 KSchG geltend machen, wenn sich die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nicht als eine solche mit der rechtlich gebotenen Frist auslegen lässt. Bedürfte die Kündigung der Umdeutung in eine Kündigung mit zutreffender Frist, gilt die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nach § 7 KSchG als rechtswirksam und beendet das Arbeitsverhältnis zum „falschen“ Termin, wenn die Kündigungsschutzklage nicht binnen drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben worden ist.

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Leiharbeit: CGZP auch in der Vergangenheit nicht tariffähig PDF Drucken E-Mail
Entscheidungen - Arbeitsrecht

Leiharbeit -
CGZP auch in der Vergangenheit nicht tariffähig

30.05.2011

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (Az: 29 BV 13947/10), wonach die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) bereits in der Vergangenheit keine gültigen Tarifverträge abschließen konnte: „Damit wird unsere Auffassung bestätigt, dass die CGZP zu keinem Zeitpunkt tariffähig war und sämtliche von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge nichtig sind“, betonte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg. „Es ist an der Zeit, dass die Arbeitgeber sich endlich darauf besinnen, die Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Equal-Pay zu erfüllen und sich nicht mehr hinter den Dumpingtarifverträgen zu verstecken.“

n dem vor dem Arbeitsgericht Berlin anhängigen Verfahren ging es um die Feststellung, ob ...

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Befristete Arbeitsverträge bei Bundesagentur unwirksam PDF Drucken E-Mail
Entscheidungen - Arbeitsrecht

Pressemitteilung Nr. 17/11 

Haushaltsbefristungen bei der Bundesagentur für Arbeit Die Bundesagentur für Arbeit kann die Befristung von Arbeitsverhältnissen nicht damit rechtfertigen, ein von ihr aufgestellter Haushaltsplan sehe Haushaltsmittel für befristete Arbeitsverträge vor. Sie kann sich nicht auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) berufen. Das gebietet die verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift.

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Polizist zu recht von Porno-E-Mail traumatisiert PDF Drucken E-Mail
Entscheidungen - Arbeitsrecht


Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 5235/07

Leitsätze:

1. Das Öffnen einer E-Mail und eines Dateianhangs, die ihm im Dienst auf dienstlichen Computern von seinem Vorgesetzten geschickt worden war, durch einen Polizisten ist ein plötzliches, auf äußerer Einwirkung beruhendes, in zeitlicher und örtlicher Hinsicht bestimmbares Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist.

2. Eine psychische Erkrankung kann ein Körperschaden i.S.d. § 31 Absatz 1 BeamtVG sein.

3. Einzelfall, in dem das Gericht aufgrund eines Sachverständigengutachtens zu dem Ergebnis kam, dass bei dem Beamten durch eine ihm durch seinen Vorgesetzten zugesandte E-Mail mit Dateinanhang sexuellen Inhalts, die in einer abstoßenden Bilddarstellung weiblicher Geschlechtsorgane gipfelte, eine Zwangsstörung mit vorwiegend Zwangsgedanken (ICD 10: F 42.0) wesentlich verursacht worden ist. 

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Weniger Urlaub für jüngere Arbeitnehmer ist diskriminierend PDF Drucken E-Mail
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LAG Düsseldorf: Weniger Urlaub für jüngere Arbeitnehmer ist diskriminierend
zu LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2011 - 8 Sa 1274/10.

Ein am Lebensalter orientierter gestaffelter Urlaubsanspruch (im konkreten, ausgeurteilten Fall im Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen) verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. 

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